Wissen, was drin ist:

Unbedenklichkeitsnachweis

Verpflichtende Hygieneprüfung

Für Studios in den Bereichen Piercen, Tätowieren sowie Permanent Make-up / Microblading gelten klare gesetzliche Vorgaben: Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft schreibt vor, dass jährlich ein Unbedenklichkeitsnachweis gemäß § 4 der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage (BGBl. II Nr. 262/2008, Fassung vom 02.04.2024) zu erbringen ist.

Mit einer professionellen Hygieneüberprüfung schützen Sie nicht nur Ihre Kunden und Mitarbeitenden, sondern sichern auch den rechtmäßigen Betrieb Ihres Studios.

Als akkreditierte Stelle unterstützen wir Sie zuverlässig bei der Umsetzung.

Bitte beachten Sie: Die Nichtvorlage eines Unbedenklichkeitsnachweises bei der zuständigen Behörde ist strafbar und kann bis zur Entziehung der Gewerbeberechtigung führen.

Sicherheit für Kunden und Betreiber

Unser Service für Ihr Studio

  • Fachgerechte Hygieneüberprüfung gemäß aktuellen gesetzlichen Vorgaben

  • Ausstellung des Unbedenklichkeitsnachweises

  • Nachvollziehbare Dokumentation für Behörden

  • Rasche und unkomplizierte Abwicklung

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Rechtssicherheit für Ihr Gewerbe

  • Schutz Ihrer Kunden und Ihres Teams

  • Anerkannter Unbedenklichkeitsnachweis

  • Akkreditierte Prüfleistungen aus einer Hand

Sorgen Sie rechtzeitig vor

Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot für Ihren Unbedenklichkeitsnachweis an – wir begleiten Sie kompetent zu höchsten Hygienestandards.

Service

Kontakt

Hydrologische Untersuchungsstelle Salzburg GMBH
Schillerstraße 25
5020 Salzburg, Österreich

Telefon: +43 662 433257-0
Fax: +43 662 433257-42
E-Mail: office@hus-salzburg.at

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