Unbedenklichkeitsnachweis

Verpflichtende Hygieneprüfung
Für Studios in den Bereichen Piercen, Tätowieren sowie Permanent Make-up / Microblading gelten klare gesetzliche Vorgaben: Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft schreibt vor, dass jährlich ein Unbedenklichkeitsnachweis gemäß § 4 der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage (BGBl. II Nr. 262/2008, Fassung vom 02.04.2024) zu erbringen ist.
Mit einer professionellen Hygieneüberprüfung schützen Sie nicht nur Ihre Kunden und Mitarbeitenden, sondern sichern auch den rechtmäßigen Betrieb Ihres Studios.
Als akkreditierte Stelle unterstützen wir Sie zuverlässig bei der Umsetzung.
Bitte beachten Sie: Die Nichtvorlage eines Unbedenklichkeitsnachweises bei der zuständigen Behörde ist strafbar und kann bis zur Entziehung der Gewerbeberechtigung führen.

Sicherheit für Kunden und Betreiber
Unser Service für Ihr Studio
Fachgerechte Hygieneüberprüfung gemäß aktuellen gesetzlichen Vorgaben
Ausstellung des Unbedenklichkeitsnachweises
Nachvollziehbare Dokumentation für Behörden
- Rasche und unkomplizierte Abwicklung
Ihre Vorteile auf einen Blick
Rechtssicherheit für Ihr Gewerbe
Schutz Ihrer Kunden und Ihres Teams
Anerkannter Unbedenklichkeitsnachweis
Akkreditierte Prüfleistungen aus einer Hand
Sorgen Sie rechtzeitig vor
Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot für Ihren Unbedenklichkeitsnachweis an – wir begleiten Sie kompetent zu höchsten Hygienestandards.
Service
Kontakt
Hydrologische Untersuchungsstelle Salzburg GMBH
Schillerstraße 25
5020 Salzburg, Österreich
Telefon: +43 662 433257-0
Fax: +43 662 433257-42
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